Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen den Unternehmen
(die alle jeweils nachfolgend einheitlich abgekürzt werden mit „Vater GmbH“) und dem Kunden.
Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vater GmbH vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sollen schriftlich erfolgen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote der Vater GmbH sind freibleibend. Grundsätzlich sollen alle Vereinbarungen mit der Vater GmbH schriftlich erfolgen. Darstellungen und Angaben, die die Vater GmbH in allgemeinen Unterlagen oder auf ihrer Internetseite verwendet, haben rein informatorischen Charakter und stellen keine Zusicherungen dar.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der von der Vater GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen. Wartungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, soweit die Parteien es schriftlich vereinbaren. Wenn die Aufstellung und Einrichtung gelieferter Produkte nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt diese durch den Kunden und auf seine Kosten. Müssen durch die Vater GmbH Ersatzteile geliefert und/oder eingebaut werden, so ist die Vater GmbH berechtigt, bauartgleiche Teile zu verwenden.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt der Vater GmbH mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung, der mit den zur reibungslosen Durchführung erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Der Ansprechpartner muss die erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen können oder kurzfristig herbeiführen können.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Kaufpreise sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen, Vergütungen für werkvertragliche Leistungen innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert. Mietzinsen und Leasingraten sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu entrichten, nach dem sie bemessen sind. Ist kein Zeitabschnitt vereinbart, gilt eine monatliche Zahlungsweise. Im Übrigen sind Entgelte zehn Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der Vater GmbH eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.
§ 6 Abweichende Vertragsbedingungen (VOB)
Soweit Leistungen erbracht werden, für die die Geltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vereinbart wird, gelten die vereinbarten Bestimmungen der VOB/B hinsichtlich der Leistungen, die sie betreffen, ausschließlich.
§ 7 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Die Vater GmbH ist berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im Übrigen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Die Vater GmbH ist bei Verzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen.
Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Vater GmbH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde die Vater GmbH unverzüglich. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention der Vater GmbH trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Vater GmbH aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist die Vater GmbH Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Vater GmbH gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so gibt die Vater GmbH auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der Vater GmbH Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.
§ 9 Haftung
Die Vater GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Vater GmbH, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet die Vater GmbH dem Kunden nur nach dem Produkthaftungsgesetz, auf Grund einer übernommenen Garantie, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf = Kardinalpflichten).
Der Schadensersatzanspruch eines Kunden, der nicht Verbraucher ist, ist für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 und 2 dieses Absatzes genannten Ausnahmefälle vorliegt.
Kommt es infolge einer von der Vater GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung zu einem Verzögerungsschaden beim Kunden, beschränkt sich die Höhe des diesem zu ersetzenden Verzögerungsschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf fünf Prozent des Auftragswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung. Ist der Kunde Unternehmer, beschränkt sich die Haftung der Vater GmbH für Verzugsschäden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Vater GmbH verweist auf ihren Internetseiten mit Links auf andere Seiten im Internet. Auf die Gestaltung und den Inhalt der verlinkten Seiten hat die Vater GmbH keinerlei Einfluss und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter.
Beim Verlust von Daten und Informationen wird widerlegbar vermutet, dass sämtliche Schäden, die über den Schaden hinausgehen, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Herstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre, auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, soweit die Pflicht zur Herstellung von Sicherungskopien nach dem Vertrag nicht der Vater GmbH oblag. Weiter haftet die Vater GmbH über die vertraglich zugesicherte Leistung hinaus nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zu ihrem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich der Vater GmbH stehen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche ein Jahr nach ihrer Entstehung.
Im Falle von Streiks und höherer Gewalt trifft die Vater GmbH keine Ersatzpflicht bzgl. dadurch bedingter Verzugsschäden. Gleiches gilt, wenn der Kunde zumutbare Mitwirkungshandlungen unterlassen hat.
§ 10 Gewährleistung
Dem Kunden stehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Die gem. § 9 gegebene Ansprüche der Kunden aus Schadensersatzhaftung bleiben unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel umgehend, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Sache, der Vater GmbH schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn, der Mangel ist von der Vater GmbH arglistig verschwiegen oder von ihr eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden. Für Rügen von Unternehmern gilt § 377 HGB.
Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Vater GmbH bei Vorliegen eines kaufrechtlichen Mangels vor, statt Nachlieferung zunächst Nachbesserung zu versuchen, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar für den Kunden ist.
Die Mängelansprüche von Unternehmern verjähren – mit Ausnahme der bauwerksbezogenen Mängel entsprechend §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 sowie 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB – in einer Frist von einem Jahr nach Erhalt der Ware, Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren diese Gewährleistungsansprüche bei der Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren, bei der Lieferung gebrauchter Sachen innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.
§ 11 Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag vor Lieferung, Installation oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, so ist er verpflichtet, zehn Prozent der Auftragssumme an die Vater GmbH zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der Vater GmbH keine oder geringere Kosten entstanden sind. Die Vater GmbH ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der Kunde.
§ 12 Rücktritt
Die Vater GmbH ist berechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung von der Vater GmbH nicht zu vertreten ist. Die Vater GmbH ist ferner berechtigt, im Falle einer erkennbaren erheblichen Vermögensver-schlechterung des Kunden diesem bei eigener Vorleistungspflicht eine angemessene Frist zur Erfüllung Zug-um-Zug oder zur Sicherung der Leistung zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit der Vater GmbH erforderlich ist. Die Vater GmbH ist insbesondere berechtigt, Kundendaten an Dienstleistungspartner weiterzugeben, wenn es die Auftragsabwicklung erfordert. Zu anderen Zwecken werden die Kundendaten nicht weitergegeben. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Die Vater GmbH verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.
Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen.
§ 14 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Seiten ist je nach verwendendem Unternehmen dessen in § 1 dieser AGB benannter Hauptsitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Vater GmbH bleibt vorbehalten, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand dieser AGB: August 2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare und Raumbuchungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Förde Campus GmbH, nachfolgend „Förde Campus“ abgekürzt, und dem Kunden. Neben diesen verwendet der Förde Campus als Teil der Vater Unternehmensgruppe weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen, die durch vorliegende AGB ergänzt werden. Soweit jene allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Klauseln daraus den vorliegenden Seminar-AGB widersprechen, gilt die jeweils speziellere Regelung. Im Zweifel gilt die jeweils betroffene Bedingung der AGB-Seminare/AGB-Raumbuchung als speziellere Regelung. Sich nicht widersprechende Klauseln gelten nebeneinander.
2. Vertragsschluss
Alle Anmeldungen zu Seminaren/Raumbuchungen beim Förde Campus sollen schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Anmeldungen sind vor Seminarbeginn/Raumbuchung schriftlich zu bestätigen. Jede Anmeldung zu Seminaren/Raumbuchung beim Förde Campus wird dem Kunden umgehend schriftlich bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung wird der Vertrag geschlossen.
3.1 Leistungsumfang - Seminare
Der Umfang der seitens des Förde Campus zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Seminar. Der Förde Campus ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind folgende Leistungen umfasst: Zurverfügungstellung der nötigen Hard- und Software für die Dauer der Maßnahme; Zurverfügungstellung schriftlicher Trainingsunterlagen, die nach der Veranstaltung in das Eigentum des Teilnehmers übergehen; Ausgabe eines Teilnahmezertifikats; Mittagessen und Pausengetränke.
Bei individuellen Seminaren wird der Leistungsumfang in dem jeweiligen Angebot beschrieben.
3.2 Leistungsumfang - Raumbuchungen
Der Umfang der seitens des Förde Campus zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Raum. Der Förde Campus ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind folgende Leistungen umfasst: Zurverfügungstellung der nötigen Raumgröße (siehe „Raumgrößen„) für die Dauer der Maßnahme; Zurverfügungstellung der nötigen Anzahl an Arbeitsplätzen nach Bestuhlungsvereinbarung (siehe „Bestuhlungsformen„) auf Wunsch mit Computer (siehe „technische Details„) für die gebuchte Dauer der Maßnahme; Zurverfügungstellung der standardisierten Raumausstattung mit Beamer, Whiteboard und Flipchart (siehe „Ausstattung der Räume„); Mittagessen und Pausengetränke nach jeweils gebuchter Leistung (siehe „Catering„).
Bei individuellen Raumbuchungen wird der Leistungsumfang im Vorfeld mit den Kundenansprüchen abgestimmt und in dem jeweiligen Angebot beschrieben.
4.1 Gebühren Seminare
Die Seminargebühren des Förde Campus richten sich nach dem jeweils aktuellen Seminarprogramm, das sie pro Teilnehmer ausweist. Sie werden nach Ende des Seminars mit Rechnungsstellung fällig.
4.2 Gebühren Raumbuchungen
Die Raumbuchungsgebühren des Förde Campus richten sich nach dem jeweils gebuchten Raum zuzüglich jeweils gebuchter Sonderleistungen (zum Beispiel Verpflegungspauschale, vom Standard abweichende Nutzungszeiten oder Installationsservice). Sie werden nach Ende der Buchung mit Rechnungsstellung fällig. Langfristige Buchungen, die einen Monat (in der Regel mehr als 20 Buchungstage) übersteigen, werden seitens des Förde Campus monatlich in Rechnung gestellt.
5. Umbuchungen | Stornierungen
Umbuchungen sind, soweit nicht für individuelle Seminare oder Raumbuchungen abweichend geregelt, kostenfrei, wenn sie früher als vier (4) Wochen vor gebuchtem Termin erfolgen. Bis zwei (2) Wochen vor gebuchtem Termin wird eine Aufwendungspauschale in Höhe von 25% der Gebühr der Maßnahme berechnet. Spätere Umbuchungen sind nicht möglich und werden wie eine Stornierung behandelt. Umbuchungen sind grundsätzlich nur auf einen konkreten Termin möglich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung höherer konkret entstandener Kosten bleibt vorbehalten.
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Stornierung kann der Förde Campus angemessenen Ersatz verlangen. Der Förde Campus kann diesen Anspruch wahlweise konkret berechnen oder nach der Nähe des Zeitpunktes der Stornierung zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschalieren. Im Falle einer Pauschalierung gilt, soweit nicht für individuelle Seminare oder Raumbuchungen abweichend geregelt, folgende Gliederung: vier (4) bis zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn 25%, zwei (2) Wochen bis eine (1) Woche vor Veranstaltungsbeginn 80%, spätere Absage 100% des Gesamtpreises. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung höherer konkret entstandener Kosten bleibt vorbehalten. Stornogebühren für Seminare entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.
Bedient sich der Förde Campus Dritter zur Leistungserbringung i.S. d. § 3, gelten nicht ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Förde Campus. In einem solchen Fall gelten auch die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Dritten hinsichtlich Umbuchung, Stornierung und Rücktritt durch den Kunden oder den Dritten. Soweit jene Regelungen den vorliegenden AGB-Seminare/AGB-Raumbuchung widersprechen, gilt die jeweils speziellere Regelung. Sich nicht widersprechende Klauseln gelten nebeneinander.
Der Förde Campus behält sich vor, ein Seminar bei Erkrankung des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstiger, vom Förde Campus nicht zu vertretender Gründe auf einen Ersatztermin zu verlegen. Dem Kunden steht frei, den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.1 Seminarzeiten
Die Seminare werden in der Regel montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt, sofern bei individuellen Seminaren nicht anders geregelt.
6.2 Öffnungszeiten der Räume für Raumbuchungen
Die Räumlichkeiten sind in der Regel montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr geöffnet, sofern im Vertrag nicht anders geregelt.
7. Weitere Veranstaltungen
Im Rahmen von Veranstaltungen werden Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch uns oder von uns beauftragte Personen und/oder Dienstleistern erstellt. Mit den Aufnahmen soll die Veranstaltung dokumentiert und redaktionell begleitet werden. Dies gilt ausschließlich für Informationsveranstaltungen (zum Beispiel „Fisch & Grips“ oder ähnliche Formate), bei denen der Förde Campus als Veranstalter auftritt. Ausgenommen sind ausdrücklich Seminare, Raumvermietungen oder sonstige Buchungen von Personen oder Unternehmen in unserem Trainings-Center.
Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden.
Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Bild- und Tonaufnahmen zu kommunikativen Zwecken (öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes), auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.
8. Haftung
Bei Ausfall eines Seminars aufgrund einer Erkrankung des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstiger, vom Förde Campus nicht zu vertretender Gründe besteht kein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Seminars. Der Förde Campus steht aber für die unverzügliche Information an den Kunden dahingehend ein, wobei von ggf. mehreren mitgeteilten Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse und Anschrift) ein Übermittlungsweg ausreicht. Die Förde Campus ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotel- sowie Arbeitsausfallkosten verpflichtet. Sie bestimmt bei Ausfall einen Ersatztermin. Dem Kunden steht frei, den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.
Auf die hierneben bestehende Regelung zur Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Garantien, Leib und Leben oder wesentlicher Vertragspflichten gem. § 9 der allgemeinen AGB der Vater-Gruppe wird ebenso verwiesen wie auf die dort vorgenommenen weiteren Haftungsbeschränkungen.
9. Urheberrechte
Der Förde Campus behält sich alle Rechte an Seminarunterlagen und -software vor. Zur Verfügung gestellte Unterlagen sowie Software dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Förde Campus vervielfältigt oder sonst über den eigenen Lerngebrauch hinausgehend genutzt werden. Andernfalls wird der Förde Campus Schadensersatz mindestens in Höhe der ihr insoweit entgangenen Lizenzgebühr geltend machen.
Stand dieser AGB: September 2017