Bonusprogramme und Förderungen

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Weiterbildung mit Bonus

Berufliche Fort- und Weiterbildungen lassen sich vielerorts unter gegebenen Voraussetzungen bezuschussen. Die Förderhöhe, die nötigen Voraussetzungen und die Förderperiode kann je nach Maßnahme, Förder- oder Bonusprogramm und zuständiger Behörde variieren.

Aktuelle Förder- und Bonusprogramme

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3)

Key Facts zur Maßnahme

  • Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Förderung für Erwärbstätige (Arbeitnehmer*in oder Selbstständige)
  • Gefördert werden bis zu 40% der zuwendungsfähigen Seminarkosten
  • Höchstgrenze der Förderung bei 1.500 EUR (brutto) pro Antragssteller*in und Kalenderjahr
  • Maßnahme muss mind. 16 Zeitstunden umfassen
  • Sitz der Betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein liegen
  • Antragsstellung muss spätestens 4 Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung formgebunden bei der IB.SH erfolgen (Original mit eigenhändiger Unterschrift des/der Antragstellenden – zuzüglich der rechtsverbindlich unterschriebenen Anlagen des Weiterbildungsträgers und Arbeitgebers)
  • Aktuelle Förderdauer bis 31. Dezember 2028

Die Bewilligungsbehörde behält sich Änderungen vor.

Informationen der Bewilligungsbehörde
Auf der Homepage der IB.SH finden Sie alle nötigen Hinweise zur Antragsstellung und Downloads der nötigen Formulare.

Wir beraten Sie gerne zur Antragsstellung und zur Umsetzung für Seminare in unserem Hause. Melden Sie sich bei Interesse an einem Förder- und Bonusprogramm gerne bei unseren Ansprechpartnern aus Beratung und Vertrieb. Bitte beachten Sie, dass die Investitionsbank Schleswig-Holstein die Bewilligungsbehörde für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist und somit abschließend für eine Bewilligung Ihres Antrages zuständig ist.