Seminarziel
Aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen in einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt kommen Unternehmen an einer zeitgemäßen Arbeitszeitgestaltung nicht vorbei. Gefragt sind flexible Arbeitszeitmodelle, die sowohl die Bedürfnisse des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer abbilden. Unter flexiblen Arbeitszeitmodellen werden verschiedene Gestaltungsformen erfasst, wie beispielsweise Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf, Vertrauensarbeitszeit oder verschiedene Formen von Arbeitszeitkonten. Vor- und Nachteile, sowie der Rechtsrahmen werden für die jeweiligen Modelle besprochen.
Seminarinhalt
Flexible Arbeitszeitmodelle
Rechtliche Grundlagen- Arbeitsvertragliche Grundlagen
- Inhalt und Grenzen des Direktionsrechts
- Tarifvertragliche Vorgaben und die Sperrwirkung für betriebliche Regelungen
- Betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben
- Vorgaben des Mindestlohngesetzes
- Datenschutzrechtliche Aspekte
- Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz
- "Dauerbrenner" Dienstreisen: Was ist Arbeitszeit, was ist zu vergüten?
- Pausenregelungen
- Ruf- und Bereitschaftsdienst
- Aufzeichnung der Arbeitszeit – muss das sein?
- Was tun, wenn die Arbeitsschutzbehörde klingelt?
- Flexibilisierung der Arbeitszeit als Wettbewerbsvorteil im Recruiting und der täglichen Arbeit
- Mit welchen Mitteln können Arbeitgeber die Arbeitszeit flexibilisieren?
- Welche Grenzen sind zu beachten?
- Feste Arbeitszeiten ("9 to 5") vs. gleitende Arbeitszeit
- Überstunden- und Gleitzeitkonten
- Vertrauensarbeitszeit – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?
- Schichtmodelle
- Teilzeit mit den Besonderheiten des BEEG
- Arbeit auf Abruf („Zero Hour Contracts“)
- Digitalisierung der Arbeitsleistung durch VPN, Smartphone & Co.
- Arbeitszeit bei Home-Office-Arbeitsplätzen
Zielgruppe
Geschäftsführer, die die Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im Unternehmen kennenlernen und umsetzen möchten. Fach- und (angehende) Führungskräfte mit Personalverantwortung, die täglich mit Fragen der Arbeitszeit in Berührung kommen und rechtssicher agieren müssen. Leiter der Personalabteilung, die in Unternehmen Arbeitszeitmodelle verantworten und Personen, die an Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung mitwirken oder diese vorbereiten.
Voraussetzungen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.