Seminarziel
Nach dem neuen IT-Sicherheitsgesetz sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen verpflichtet, spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung […] angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind.
Weiterhin sind „mindestens alle zwei Jahre die Erfüllung der Anforderungen […] nachzuweisen. Dieser Nachweis kann durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen erfolgen.“
Die wissenswerte Grundlagen werden in diesem Seminar vermittelt.
Seminarinhalt
Zielgruppe
Administratoren im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz, Datenschutzbeauftragte in der EVU-Branche